Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die sich durch ihr Aussehen oder ihre Verwendung von herkömmlichen Lebensmitteln unterscheiden. In Form von Kapseln, Tabletten oder Extrakten ähneln Lebensmittel oft Arzneimitteln. Nahrungsergänzungsmittel fallen jedoch unter das Lebensmittelrecht und nicht unter das Arzneimittelrecht.
Der Zweck von Ergänzungen
Nahrungsergänzungsmittel ergänzen eine Diät aufgrund ihrer ernährungsphysiologischen Wirkung. Sie sind jedoch nicht dazu gedacht, eine abwechslungsreiche Ernährung zu ersetzen, und sollten nicht als wichtige Energiequelle dienen.
So werden beispielsweise Vitamin-, Mineralstoff-, Ballaststoff-, Fettsäure- und Kräuterprodukte als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft.